Landhaus Pollmanns KG - AGB

Es kommt nur das in Deutschland gültige Recht zur Anwendung.

Wir vermieten Ihnen für die vereinbarte Mietdauer einen „Gute alte Zeit“-Traktor mit schwarzem Nummernschild zu einer Ausflugsfahrt auf öffentlichen Bundesstraßen. Im Preis enthalten sind alle Betriebsstoffe sowie Diesel und Schmierstoffe.

Weiterhin enthält der Mietpreis eine Haftpflichtversicherung incl. Selbstbeteiligung und eine Einweisung des Fahrers.

Weder Fahrer noch Beifahrer dürfen vorher Alkohol getrunken haben bzw. unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen.

Voraussetzungen:

  • Fahrer mind. 24 Jahre alt
  • PKW Führerschein seit mind. 4 Jahren
  • mind. Körpergröße des Fahrers 1,65 m
  • Keine Kinder unter 7 Jahren

Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise sind inklusive der gesetzl. MwSt.

Ausgestellte Gutscheine verlieren nach 3 Jahren ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.

Eine Stornierung bis 30 Tage vor gebuchtem Termin ist kostenlos, bis 14 Tage vorher fallen 50% des Mitpreises und bis 3 Tage vorher 80% an.

Erscheinen Sie zum gebuchten Termin ohne gültigen Führerschein oder erfüllen die obengenannten Anforderungen an den Fahrer nicht und können keinen Ersatzfahrer stellen, gilt die Fahrt als nicht angetreten und wir haben Anspruch auf 80% des Mietpreises als pauschalen Schadensersatz.

Haftung

Bei Schäden jeglicher Art an unseren Traktoren oder selbstverursachten Unfällen haftet der Vertragsinhaber mit einer Selbstbeteiligung von 300,00 €. Der Mietnehmer bzw. Fahrer haftet uneingeschränkt für alle entstandenen Schäden am Traktor die durch Unachtsamkeit oder Alkoholkonsum entstanden sind. Begehen Sie Unfallflucht oder fahren abseits von öffentlichen befestigten Straßen haften Sie uneingeschränkt.
Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Schadenfall jeglicher Art ist umgehend die Landhaus Pollmanns KG zu unterrichten. Weiterhin ist ein ordentlich ausgefüllter Unfallbericht mit Namen und Anschrift sämtlicher beteiligter Personen zu erstellen. Hierzu wird Ihnen vor Fahrtantritt der EU-Unfallbogen ausgehändigt.
Die Verkehrsunfallaufnahme hat unbedingt durch die Polizei zu erfolgen die von Ihnen im Schadenfall sofort zu kontaktieren ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.